FAQ

Ergebniseinsendung: Mail mit Auswertenummer und Mail mit Fehlermeldung „fehlender Anhang“

Nach dem Einsenden von Ergebnissen an unseren Ergebnisserver erhalten Teilnehmer neben einer Mail mit der zugeteilten Auswertenummer auch eine weitere Mail, dass die eingesendete Mail keinen Anhang enthalten hatte.

Diese Fehlermeldung ist in der Regel darauf zurückzuführen, dass beim oder unmittelbar nach dem Versand der Mail mit den Ergebnissen der Abwesenheitsassistent (oder eine andere automatische Antwortregel) aktiviert ist.

Da der Ergebnisserver den Eingang der Mail bestätigt, sendet der Abwesenheitsassistent pflichtgemäß eine Abwesenheitsnachricht (ohne Anlage) an unser System. Folglich informiert unser System, dass Sie uns eine Nachricht ohne Anlage gesendet haben.

Anzahl der zu untersuchenden Parameter

Es werden bei den einzelnen Laborvergleichsuntersuchungen eine große Anzahl von Parametern angeboten.

Die bei einer Laborvergleichsuntersuchung zur Untersuchung vorgesehenen Parameter sind u.a. auf den mitgesendeten Ergebnisdatenblättern angegeben.

Sie können zu allen angebotenen Parametern einer Laborvergleichsuntersuchung Ergebnisse abgeben, müssen aber nicht.

Sie sollten aus den Vorgaben nur diejenigen Parameter untersuchen, die in Ihrem Labor routinemäßig untersucht werden.

Bestellnummern verfügbarer Probenmaterialien

Die Bestellnummern (z.B. 18-40) der verfügbaren Probenmaterialien sind stets nach dem Schema „JJ-Id.“ aufgebaut. Dabei steht JJ für das Jahr der Verwendung des Probenmaterials und Id. steht für Identifikationsnummer der zugehörigen Laborvergleichsuntersuchung.

Meine Firma blockt aus Sicherheitsgründen das Erhalten und Verschicken von Excel-Tabellen. Was kann ich tun?

Wir versenden standardmäßig Excel-Tabellen im *.xlsx-Format. Diese sind auch auf unserer Homepage herunterladbar.

Sollte es für Sie nicht möglich sein, Excel-Tabellen als E-Mailanhang zu versenden, können Sie wie folgt vorgehen:

  1. Tragen Sie Ihre Ergebnisse wie gewohnt in die Excel-Tabelle ein und speichern Sie diese.
  2. Ändern Sie im Dateiexplorer die Endung *.xlsx in eine Endung Ihrer Wahl, die Ihre Sicherheitseinstellungen als unbedenklich ansehen (z. B. *.txt). Öffnen Sie anschließend die Datei nicht mehr.
  3. Schreiben Sie uns eine Mail an edv@lvus.de und hängen Sie Ihre umbenannte Datei normal an.
  4. Sie erhalten von uns eine Bestätigungsmail mit der Ihnen zugeteilten Auswertenummer. Bitte haben Sie Verständnis, dass hierfür eine gewisse Bearbeitungszeit benötigt wird.
Warum gibt es bei Ihnen kein Online-System für die Ergebniserfassung?

Wir haben uns aus Datenschutzgründen gegen ein solches System entschieden. Durch unser aktuelles Verfahren ist gewährleistet, dass Ihre Ergebnisse auf einem ausschließlich von uns kontrollierten Server gespeichert werden.

Meine LVU findet nicht statt. Warum?

Bei der zur Auswertung von Laboreignungsprüfung zu berücksichtigenden Norm ISO 13528:2015 wird 11 als Mindestteilnehmerzahl bei Laboreignungsprüfungen vorgeschlagen. Wenn dann die bei der Auswertung berechnete Streuung zwischen den Laboratorien (Standardabweichung) und die für die Beurteilung der Ergebnisse verwendeten Zielstandardabweichung etwa gleich groß sind, ist der Einfluss der Unsicherheit der Bezugsgröße akzeptabel: Der Wert der Unsicherheit (in z-Scores) entspricht dann 0,3 z-Score, was ausgehend von einem „Actionlevel z-Score 3“ 10 % entspricht.

LVU bietet überwiegend Laborvergleichsuntersuchungen an, bei denen auf mehrere Parameter untersucht werden kann. Da erfahrungsgemäß nicht immer alle Teilnehmer Ergebnisse einsenden bzw. auch alle Parameter bearbeiten, wird in der Praxis eine höhere Mindestteilnehmerzahl als 11 benötigt, damit eine Auswertung der Parameter auch möglich ist. Aus diesem Grund führt LVU auch Laborvergleichsuntersuchungen nur durch, falls aufgrund der vorliegenden Anmeldungen eine Auswertung möglich sein wird.

Angabe der Untersuchungsergebnisse

Falls nicht anders abgefragt wird, sollen die Untersuchungsergebnisse immer in Form der freien Substanz (z.B. Saccharin nicht als Natriumsalz) und ohne Kristallwasseranteil angegeben werden.

Sofern nicht anders vermerkt sollen Untersuchungsergebnisse immer direkt auf die Probe und nicht auf die Trockenmasse bezogen werden (auch wenn dies z.B. in Verfahren der Amtlichen Sammlung nach § 64 LFGB vorgesehen ist). Es soll möglichst vermieden werden, dass Ergebnisse von anderen Untersuchungsergebnissen abhängig sind (z.B. vom ermittelten Wassergehalt).

Die Anzahl der abgefragten Nachkommastellen ist in der Regel höher als üblich, da Einflüsse durch Rundungen bei der Auswertung vermieden werden sollen.

Für die Ergebnisangabe werden teilweise Parameter ausgewählt, die durch Multiplikation mit Faktoren aus den analytisch bestimmten Parameter abgeleitet werden (z.B. Rohprotein aus „Basenstickstoff“, Butterfett aus „HBSZ“, „freier Buttersäure“ oder „Buttersäureestern“). Dies liegt in der Regel daran, dass die direkt bestimmten Parameter nicht rechtlich geregelt werden. Die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ist aber gewährt, da die Umrechnungsfaktoren fest vorgegeben oder die verwendeten Faktoren abgefragt werden, so dass eine Normierung der Ergebnisse nachträglich möglich ist.

Veröffentlichen Sie Ihre Laborvergleichsuntersuchungen in mehreren Sprachen?

Unsere Laborvergleichsuntersuchungen sind ausschließlich in deutscher Sprache verfügbar.